Alarmierung
Immer wenn Menschen vermisst werden …
… – gleich unter welchen Bedingungen – kann man Rettungshunde des BRH anfordern.
Lokale und überregionale Alarmierungen werden über die Polizei, die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen durch die regionalen Leitstellen an die zuständige Staffel weitergeleitet. Alarmierungen für Einsätze im Ausland gehen an die zentrale Einsatzleitung des BRH und werden mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und/oder der IRO abgestimmt.
In einigen Bundesländern ist der BRH in den Katastrophenschutz-Plan des Landes eingebunden (z.B. Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen etc.) und/oder ist in den erweiterten Katastrophenschutz des Landkreises integriert (z.B. Hessen, Bayern, Nordrhein- Westfalen etc.).
Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern einen Kooperationsvertrag mit dem Innenministerium des Landes zur Suche nach vermissten Personen in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden (z.B. Hessen). Hierzu ist eine zusätzliche Überprüfung der RH-Staffel durch die Landespolizeibehörde / Polizeihundeschule erforderlich.
Innerhalb der letzten zehn Jahre stieg die Anzahl der Alarmierungen kontinuierlich an. Nachdem im Jahre 2000 bereits bei 234 Alarmierungen unsere RH-Teams zu Einsätzen gerufen wurden, stieg diese Zahl im Jahre 2001 auf über 300 und liegt inzwischen bei deutlich über 700 Alarmierungen jährlich.
Kostenlos – aber nicht umsonst
Alle im BRH tätigen Einsatzkräfte machen diese Arbeit ehrenamtlich. Einsätze sind daher für Alarmierende und Betroffene kostenlos.
Alarmierungstelefon: 112